ETHIK & COMPLIANCE
Die ASFINAG verfügt über ein umfassendes Compliance-Managementsystem. Eine zentrale Richtlinie regelt das Identifizieren von Risiken und Maßnahmen für Vorbeugung, Sicherstellung und Kontrolle. Sie enthält Beilagen für folgende Themen:
- Anti-Korruption
- Arbeitsrecht
- Betriebliches Umweltmanagement
- Corporate Governance
- Datenschutz und Datensicherheit
- Emittenten & Compliance (inkl. Insider-Geschäfte)
- Medientransparenz
- Steuerrecht (inkl. Validität der Finanzinformationen)
- Vergabe- & Wettbewerbs-Recht (inkl. Kartellrecht & Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
Für die Umsetzung sind eine konzernweite Compliance-Gruppe sowie ein unabhängiger Compliance-Beauftragter verantwortlich. Der Beauftragte ist nur dem Vorstand gegenüber fachlich weisungsgebunden und direkt berichtspflichtig.
Zu den wichtigsten vorbeugenden Compliance-Instrumenten zählen Risikoanalysen und Schulungen. 2018 wurden weitere 96 Personen betreffend Ethik/Integrität und Schutz vor Korruption geschult.
Verhinderung von Korruption
Die Analyse all unserer Standorte und Geschäftsbereiche ergab, dass grundsätzlich die Möglichkeit von Korruptionsrisiken in den Bereichen Vergabe und Abwicklung von Aufträgen liegt. Unser Anti-Korruptionssystem basiert daher auf drei Säulen:
- Prävention: Maßnahmen, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu vermeiden. Zum Beispiel durch Anti-Korruptionsbeauftragte, Schulungen, FAQs mit konkreten Fallbeispielen im Intranet, organisatorische Maßnahmen und Standardisierung durch den Beschaffungsprozess, sowie
regelmäßige Prüfung der bestehenden Kontrollsysteme. - Identifikation: Wirtschaftskriminelle Handlungen bzw. Versuche frühzeitig erkennen – beispielsweise durch Vertrauenspersonen, die Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Externen entgegennehmen und an die Unternehmensführung weiterleiten.
- Verfolgung: Wirtschaftskriminelle Handlungen aufklären. So gibt es etwa standardisierte Prozesse und Abläufe („Untersuchungsgruppe“), um konkrete Verdachtsfälle zu prüfen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über unser Anti-Korruptionssystem informiert. Zusätzlich führen wir entsprechend der Risikobewertung Schulungen durch. Auch alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner – ausgenommen Kleinvergaben – sind im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen und Verträge über unser Anti-Korruptionssystem informiert und müssen eine entsprechende Bietererklärung in ihrem Angebot unterzeichnen. Weitere Informationen zu unseren Geschäftspartnerbeziehungen finden sich im Kapitel Lieferkette.
Transparenz bei Lobbying und Medien
Die ASFINAG leistet keine Zuwendungen oder Spenden an politische Parteien, Politiker oder parteinahe Organisationen. Zahlungen an öffentliche Stellen weist der Geschäftsbericht aus. Grundlage für die Arbeit der Unternehmens-Lobbyisten ist der Lobbying-Verhaltenskodex. Alle zuständigen Personen sind im Lobbying-Register eingetragen.
Die ASFINAG wird vom Rechnungshof geprüft. Das betrifft auch die Medientransparenz und damit Zahlungen für Werbeaufträge und Medienkooperationen in periodischen elektronischen Medien und Druckwerken sowie Förderungen an Medieninhaber. Diese Bereiche sind daher ebenfalls in der Compliance-Richtlinie geregelt.
Einhaltung der Menschenrechte
Im Rahmen der Risikoanalyse wurden auch alle Standorte und Geschäftsbereiche hinsichtlich ihres Risikopotentials betreffend Menschenrechtsverletzungen überprüft. Besondere Anforderungen gelten dabei für Sicherheitsdienste. Die ASFINAG verfügt über keine derartige Einrichtung. Der Service- und Kontrolldienst der Maut Service Gesellschaft (MSG) ist jedoch berechtigt, Fahrzeuge anzuhalten. Alle Beschäftigten in diesem Bereich sind daher hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte geschult.
Österreichweit gibt es 110 Mautaufsichtsorgane, 3 Regionalleitungen und eine Leitung der Technischen Unterwegskontrolle (TUK), welche die Ausbildung durchlaufen haben. Grundsätzlich werden alle Mautaufsichtsorgane (MAO) im Verlauf des Grundausbildungslehrgangs in der Sicherheitsakademie im Rahmen der Fächer Verwaltung/Verfassung, Einsatztraining, Konfliktmanagement und Kommunikation in der Thematik Menschenrechte geschult. Zusätzlich erhalten bestehende MAOs wiederkehrend Schulungen, die auch die Verhältnismäßigkeit beim Einschreiten und den Umgang mit Betroffenen beinhalten.
2018 gab es in der ASFINAG keine wesentlichen Fälle von Non-Compliance oder Verfahren betreffend: Für Hinweise auf mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen sind mehrere Kontaktstellen eingerichtet. In jeder ASFINAG Gesellschaft gibt es eine geschulte Vertrauensperson, ihre Kontaktdaten stehen im Intranet. Sie nehmen Verdachtsfälle auf und leiten diese an die zuständige Unternehmensführung weiter. Wenn Externe einen Verdacht auf Wirtschaftskriminalität melden möchten, können sie sich an eine eigene Vertrauensperson für Externe wenden. Die Kontaktdaten dazu finden sich auf der ASFINAG Website. Darüber hinaus stellt die ASFINAG-Gruppe seit Anfang 2017 ein elektronisches Hinweisgebersystem im Internet und Intranet zur Verfügung, über das rund um die Uhr und anonym Hinweise eingemeldet werden können.Keine Verstöße
Kontaktstellen
Ziele aus 2018:
Ziele für 2019:
Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG):
Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
GRI Disclosures:
102-16, 102-17, 102-33, 103-1, 103-2, 103-3, 205-1, 205-2, 205-3, 307-1, 406-1, 410-1, 412-1, 412-2, 415-1, 419-1SDG Targets:
12.7, 16.5