VERANTWORTUNG BEI EINKAUF & VERGABE
In den vergangenen Jahren setzte die ASFINAG mehrere Schritte, um auch in der Lieferkette Grundsätze der Nachhaltigkeit einzuführen. Dabei geht es um ein Auftragsvolumen von über EUR 1,1 Mrd. pro Jahr. Rund 86% davon entfallen auf das Infrastruktur-Investitionsprogramm (EUR 960 Mio.), EUR 887 Mio. davon umfassen Bauvergaben.
Standardisierte Leistungen wie Büroeinrichtung, Telekommunikation, Reinigungsdienstleistung, Druckerleistungen oder IT-Hardware werden über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) gemäß dem naBe-Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaf-fung eingekauft. Bauaufträge werden entspre-chend dem Bundesvergabegesetz je nach Wert-grenze in einem transparenten Vergabeverfahren national oder EU-weit ausgeschrieben. Die Abwicklung aller Bauvergaben erfolgt über die Beschaffungsplattform Provia.
Bestbieterprinzip mit Nachhaltigkeitskriterien
Bereits seit 2015 setzt die ASFINAG bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro auf das Bestbieterprinzip. Neben wirtschaftlichen Kriterien werden auch 18 Qualitäts- und Nachhaltig-keitskriterien bei der Ermittlung der Bestbietenden berücksichtigt. So können Unternehmen beispielsweise mehr Punkte erhalten, wenn sie eine höhere Arbeitssicherheit nachweisen, die Umweltbelastung in der Bauphase verringern oder mehr Fachkräfte beschäftigen. Die Projekt-verantwortlichen entscheiden, welche Nachhaltigkeitskriterien zur Anwendung kommen.
Dieser Kriterienkatalog wurde im Jahr 2017 um sozial nachhaltige Kriterien wie z.B. Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern sowie Lehrlingen, technische Ausstattung der Baugeräte und Arbeitsmaschinen usw. erweitert. In 2018 wurde mit dem Zusatz von Ausbauasphalt ein weiteres ökologisch nach-haltiges Kriterium hinzugefügt, so dass nun aus 31 Kriterien eine Auswahl getroffen werden kann.
Alle Lieferantinnen und Lieferanten (Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen) werden zusätzlich hinsichtlich bestimmter Umwelt- und Sozialkriterien überprüft und müssen ab einer Auftragssumme von EUR 20.000 eine Bietererklärung unterzeichnen.
PRÜFUNG DER LIEFERKETTE
Das BVergG sieht vor, dass die Vergabe von Leistungen nur an geeignete (befugte, leistungsfähige und zuverlässige) Unternehmen zu einem angemessenen Preis erfolgen darf. Daher sind im Rahmen der Angebotsprüfung die für den Zuschlag in Frage kommenden Angebote stets im Detail auf diese Umstände hin zu prüfen. Die einzelnen Prüfschritte werden in jedem Vergabeverfahren neu durchgeführt, unabhängig davon, ob die Bietenden oder deren Subunternehmen vor kurzem bei einem anderem Verfahren überprüft wurden.
Konkret handelt es sich dabei insbesondere um die Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzliche geforderte „Eignung“ aufweist. Einerseits muss das Unternehmen befugt sein, die angebotene Leistung auch tatsächlich zu erbringen. Andererseits wird geprüft, ob gegen das Unternehmen oder seine Organe keine strafgerichtliche Verurteilung oder Verstöße im Bereich Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn- und Sozialdumping vorliegen. Für die Prüfung der Eignungsanforderungen wird überwiegend auf den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) – www.ankoe.at – zurückgegriffen.
Sofern ein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht die erforderliche Eignung aufweist, wird es nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden. 2018 wurden jedoch keine entsprechenden Verstöße im Bereich von strafgerichtlichen Verurteilungen oder sonstigen gravierenden Verstößen in den Bereichen Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn- und Sozialdumping bekannt, die dazu geführt hätten, dass Unternehmen auszuscheiden waren.
Die angebotenen Preise werden gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabe-gesetzes hinsichtlich ihrer Preisangemessenheit und Marktkonformität sowie der Einhaltung der zu Grunde liegenden KV-Löhne geprüft. Angebote, welche nicht plausible Gesamtpreise oder Einheitspreise aufweisen, werden ausgeschieden. Dasselbe gilt, wenn dem Angebot Mittellöhne zugrunde liegen, die nicht dem aktuell geltenden Kollektivvertrag entsprechen. Damit soll eine ordnungsgemäße Entlohnung sichergestellt und unzulässige Preisdumping-Politik bei öffentlichen Ausschreibungen verhindert werden.
Die Einhaltung sozial- und umweltrechtlicher Vorschriften bei Bauprojekten prüfen wir im Rahmen der Auftragsabwicklung durch die Örtliche Bauaufsicht. Zusätzlich unterliegt das Vergabeverfahren strengen internen Regeln. Umfassende Compliance-Vorschriften, ein detaillierter Beschaffungsprozess, sowie umfangreiche Schulungen stellen sicher, dass in allen Bereichen korrekt eingekauft wird.
Die internen Prozesse der ASFINAG sehen vor, dass alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bereits mit der Abgabe des Angebots eine Bieter- bzw. Integritäts-Erklärung unterzeichnen müssen. Darin sind u.a. folgende Verpflichtungen enthalten:
- Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
- keine Beschäftigung von unerlaubt beschäftigten ausländischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern (auch nicht durch Subunternehmen)
- Austausch oder Ersatz eines Subunternehmens nur nach vorheriger Anzeige und Zustimmung durch die ASFINAG
- organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftskriminellen Handlungen (z.B.
wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Korruption) - Kontrollmöglichkeiten der ASFINAG durch Abfragen bei Behörden (z.B. beim Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfung oder der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung)
Die Verpflichtungen schließen auch wesentliche Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein, wie die Übereinkommen 29 (Zwangsarbeit, 1930), 87 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948), 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949), 100 (Gleichheit des Entgelts, 1951), 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957), 111 (Diskriminierung; Beschäftigung und Beruf, 1958), 138 (Mindestalter, 1973) und 182 (Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999).
Entsprechend gesetzlicher Vergaberegelungen und erforderlicher österreich- bzw. europaweiter Ausschreibungen gelten alle unsere Lieferantinnen und Lieferanten als „lokal“.
Schlüssel-Kennzahlen (KPI)
Infrastruktur-
Investitionsprogramm (I-IP) (Mio. EUR)935
Sonstiges Einkaufsvolumen (ohne I-IP; Mio. EUR)
161
Prozentsatz geprüfter Zulieferunternehmen
100%
Ziele aus 2018:
Ziele für 2019:
Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG):
Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
GRI Disclosures:
102-9, 102-10, 103-3, 203-1, 203-2, 204-1, 308-1, 412-3, 414-1SDG Targets:
12.7, 16.5